Bauhelfer-Unfallversicherung
Sie bauen ein Haus und arbeiten mit helfenden Angehörigen und Freunden auf der Baustelle mit? Dann sollten Sie als Bauherr unbedingt für die Bauhelfer eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.
- Was ist versichert?
- Wer ist versichert?
- Wichtig!
Kapitelübersicht
Was ist versichert?
Die Bauhelferunfall leistet für erlittene Personenschäden bei Unfällen nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung und bei Tod. Versichert sind die Bauhelfer in der Regel auf dem im Versicherungsschein aufgeführten Grundstück. Hinsichtlich der Leistung kann zwischen einer lebenslangen Rente oder einer hohen Einmalzahlung entschieden werden. Die vereinbarte. Todesfallleistung wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt
Wer ist versichert?
Für welche Personen Versicherungsschutz besteht, kann sich je nach Art des Versicherungsvertrags unterscheiden und muss unter Umständen bei Vertragsabschluss angegeben werden. Üblich ist folgende Absicherung:
Versicherungsnehmer
sein Ehepartner
Familienangehörige
Bekannte/ Freund/ Bekannte die nicht gewerblich auf der Baustelle helfen.
Wichtig!
Alle Bauhelfer müssen spätestens eine Woche vor Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft Bau angemeldet werden.
Da die Berufsgenossenschaft allerdings nur eingeschränkt im Schadenfall leistet ( erst ab einer Erwerbsminderung von mehr als 20 %), sollte man zusätzlich eine private Bauhelferunfall (diese leistet ab 1% Invalidität) abschließen.